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Das VwGh-Erkenntnis zur B301 bedeutet: Das Ende der Arroganz
Die derzeitige Rechtslage macht UVP-Verfahren zu zahnlosem Instrument. Da das UVP-Verfahren in keinen Bescheid mündet, gibt es auch keine Rechtsmittel gegen den Entscheid. Mit anderen Worten: der Einreicher einer UVP kann reinschreiben was er will, er muß sich in der Praxis nicht daran halten. Werden in einer UVP 40.000 Kfz pro Tag prognostiziert und es fahren dann 60.000 Kfz pro Tag hat das keinerlei Konsequenzen.
Unnötig Viel Papier ( Zitat eines Vertreters der Straßenbauerszene)
Unheimlich Viel Präpotenz gegenüber Bürgerinitiativen und Bevölkerung
Unmengen von Auflagen für Projektbetreiber
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