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28.02.2005, AK: Stopp der Demontage des Umweltverträglichkeitsgesetzes!
Mo, 28.Feb 2005
Umwelt/Arbeiterkammer/Umweltverträglichkeitsprüfung/Novelle
AK: Stopp der Demontage des Umweltverträglichkeitsgesetzes!
Utl.: Rechtsmängel bei Genehmigungsverfahren eines Großprojektes
dürfen nicht zum Aus für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
bei Großprojekten im Sport- oder Freizeitbereich führen =
Wien (OTS) - Die AK fordert von der Regierung die sofortige Rücknahme der rechtlich skandalösen Novelle zum UVP-Gesetz, die morgen, Dienstag, im Umweltausschuss des Parlaments behandelt werden soll. "Es ist unfassbar, dass wegen des mangelhaften Projekts Motorsportzentrum Spielberg ein Aus für UVP bei Großprojekten im Sport- oder Freizeitbereich droht", kritisiert AK Umweltexpertin Cornelia Mittendorfer. Das sei umweltpolitisch ein Schlag ins Gesicht und ein völlig falsches Signal für Projektwerber und Behörden.
Die AK warnt, dass eine UVP-Novelle durchgepeitscht werden soll, die Sportstadien, Rennstrecken, Golfplätze, Skipisten, Freizeit-, Vergnügungsparks oder Flugplätze samt aller dazugehörigen Infrastrukturen selbst in besonderen Schutzgebieten von der UVP ausnehmen will, wenn sie "auf Grund internationaler Vereinbarungen" errichtet, verändert oder erweitert werden, z.B. für Olympische Spiele, Welt- oder Europameisterschaften.
"Außerdem ist der Gesetzesvorschlag klar EU-rechtswidrig, da es in der EU-Richtlinie keine Ausnahmen gibt, z.B. Olympiastadien ohne Prüfung auf ihre Umweltverträglichkeit zu bauen", sagt Mittendorfer. Und überdies wäre die Novelle auch klar verfassungswidrig, weil hier eine Gruppe von Projektbetreibern ohne sachliche Rechtfertigung einer anderen Gruppe bevorzugt werde.
"Die Demontage des UVP-Gesetzes ist ein Anschlag auf die Umwelt und die Bürgerrechte", bekräftigt Mittendorfer. Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz müssen ernst genommen werden. Zahlreiche positive Beispiele zeigen, dass auch Großprojekte, wenn sie gut vorbereitet sind, durchaus genehmigungsfähig sind. Außerdem bedeutet die Ausnahme vom UVP-Gesetz nicht, dass solche Projekt plötzlich genehmigungsfrei wären, sondern müssen wie früher in lauter Einzelverfahren genehmigt werden. Allerdings ohne integrative Betrachtung und mit weniger Bürgerrechten.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at
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OTS0133 2005-02-28/11:38
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