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28.02.2005, UVP-Novelle: SPÖ kritisiert "umweltpolitischen Sündenfall der ÖVP"
Mo, 28.Feb 2005
SPÖ/Krainer/Sima/Umwelt
UVP-Novelle: SPÖ kritisiert "umweltpolitischen Sündenfall der ÖVP"
Utl.: "Schwarz-blaue Pläne werden Prüfung durch EuGH nicht standhalten" =
Wien (SK) "Der UVP-Abänderungsantrag ist ein Kniefall von Umweltminister Pröll vor eigenen Parteiinteressen", so kommentiert SPÖ-Umweltsprecher Kai Jan Krainer die geplante Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. "Es handelt sich um pure Anlassgesetzgebung, die angesichts der zahlreichen geplanten Ausnahmen das jetzige UVP-Gesetz völlig ad absurdum führt", kritisiert Umweltstadträtin Ulli Sima und erteilt der Novelle eine klare Absage. Die UVP-Novelle steht morgen auf der Tagesordnung des Umweltausschusses im Parlament. "Der zuständige Umweltminister ist auf Tauchstation, er muss diesen Plänen eine klare Absage erteilen", fordert Sima. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die widersprüchlichen Positionen innerhalb der ÖVP: "Die ÖVP Wien hat am Freitag einem Antrag im Gemeinderat zugestimmt, der der Änderung des UVP-Gesetzes eine klare Absage erteilt, während die Bundes-ÖVP die Umweltprüfung völlig aushöhlen will", so Sima. ****
Den Hintergrund für die geplante Änderung bildet laut Krainer das gescheiterte Projekt Spielberg/Red Bull. Nachdem "durch katastrophales Agieren der steirischen Landesbehörden" dieses Projekt formell an der UVP-Genehmigung gescheitert ist, versucht die Kleine Koalition durch eine Aufweichung des Gesetzes die UVP-Pflicht gleich für diverse Projektarten zu beseitigen, erläutert Krainer. "Es ist klar, dass die Pläne von Schwarz-Blau geltendem EU-Recht widersprechen. Laut dem Verfassungsdienst der Stadt Wien kann davon ausgegangen werden, dass die beabsichtige Änderung im UVP-Gesetz einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird", erläutert dazu Umweltstadträtin Sima.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. September 1999 dazu festgestellt, "dass ein Mitgliedstaat seinen Ermessensspielraum überschreitet, wenn er die Kriterien bzw. Schwellenwerte für eine UVP-Pflicht so festlegt, dass in der Praxis alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein von der Pflicht zur Untersuchung ihrer Auswirkungen ausgenommen sind, es sei denn, dass bei Ihnen nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist", so der Verfassungsdienst der Stadt Wien. Er stellt weiter fest, dass eine Verurteilung durch den EuGH zur Folge haben wird, dass "alle durch das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entstandenen Schäden zu ersetzen sind".
Zwtl.: ÖVP: Parteiinteressen vor Umweltschutz
Die ÖVP stellt laut Krainer ganz klar Parteiinteressen vor die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt. Es ist niemanden zu erklären, warum die ÖVP den bewährten Weg der Bürgerbeteiligung verlässt und über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes hinweg Entscheidungen trifft. So wurden in den letzten 10 Jahren zahlreiche Großprojekte umweltverträglich realisiert.
"In einem modernen Österreich setzt man sich mit allen Beteiligten an einen Tisch und sucht nach einem Kompromiss, in einem Österreich der ÖVP fährt man nur noch über die Interessen der Menschen drüber und redet nicht einmal mehr miteinander unter dem Motto 'speed kills'", kritisiert SPÖ-Umweltsprecher Krainer.
Zwtl.: UVP kein Verhinderungs- oder Verzögerungsgesetz
"Etliche Projekte aus Wien der letzten Zeit zeigen klar, dass eine UVP nicht zu einer Verzögerung oder gar Verhinderung eines Projekts führt", erläutert Umweltstadträtin Sima.
* UVP-Grundsatzverfahren zur Genehmigung der Verlängerung der U-Bahn-Linie U2: 6 Monate ab Vorliegen der vollständigen Projektunterlagen
* UVP-Verfahren zur Genehmigung der Müllverbrennungsanlage Pfaffenau:
6 Monate ab Vorliegen der vollständigen Projektunterlagen. Anzumerken ist, dass an beiden Verfahren auch Bürgerinitiativen beteiligt waren.
* Bisherige 12 UVP-Detailverfahren betreffend die Verlängerung der U-Bahn-Linie U2: 4 Monate ab Vorliegen der vollständigen Projektunterlagen.
Die Wirtschaft hat sich stets eine UVP als konzentriertes Verfahren - im Gegensatz zu vielen Einzelverfahren wie etwa wasser-, naturschutz-, bau-, abfall- und gewerberechtliche - gewünscht (One-Stop-Shop-Prinzip). Es ist völlig unverständlich und inakzeptabel, dies nun über Bord zu werfen, sagt Sima.
Zwtl.: Umweltpolitik á la ÖVP: Golfen im Vogelschutzgebiet
Der geplante ÖVP-Abänderungsantrag stellt laut Krainer eine drastische Verschlechterung der Umweltqualitätsprüfung in ganz Österreich dar. Künftig könnte dadurch sogar Golfen im Vogelschutzgebieten ermöglicht werden, und das ohne UVP. Allein eine Zusage für die Durchführung einer internationalen Golfgroßveranstaltung würde bereits genügen, um einen Golfplatz in einem Vogelschutzgebiet zu errichten oder ein Weltcuprennen für die dauerhafte Erschließung eines hochgeschützten Gletscherschutzgebietes.
"Und dies alles aus einer Anlassgesetzgebung heraus wegen Versagens einer Landeshauptfrau, die sich im Wahlkampf befindet und einer Regierung, die hinsichtlich der Versäumnisse rund um die Stadionerrichtung Klagenfurt unter Zugzwang kommt", so SPÖ-Umweltsprecher Kai Jan Krainer. "Die FPÖ schweigt und liefert wie gehabt Null Input, und die ÖVP setzt die Chronologie der umweltpolitischen Umfaller fort", so Krainer. Sima forderte Umweltminister Pröll abschließend auf, sich klar gegen die geplante UVP-Novelle auszusprechen.
Zwtl.: Folgende Punkte des Anhanges des Gesetzes will die Regierung ändern
* In den ersten beiden Punkten werden Freizeit- oder Vergnügungsparks, Sportstadien oder Golfplätze nur mehr der UVP unterworfen, wenn sie dauerhaft errichtet werden. Dies soll sogar für solche Anlagen gelten, die im besonders schutzwürdigen Gebieten liegen. Gleichzeitig wird festgehalten, dass Sportstadien und andere Anlagen (z.B. auch Schipisten), die aufgrund von internationalen Vereinbarungen für Großveranstaltungen vorgesehen sind, nicht UVP-pflichtig sind.
"Diese Änderung widerspricht ganz klar EU-Recht, da die EU-Richtlinie keinerlei Unterscheidung von auf Dauer errichteten Anlagen oder nicht auf Dauer errichteten Anlagen kennt", so Krainer.
* In den Ziffern 4 und 5 wird offensichtlich versucht, Änderungen von Flugplätzen der UVP-Pflicht zu entziehen. Es werden Größenordnungen verschoben und die Errichtung und Verlängerung von Pisten auch dann nicht UVP-pflichtig, wenn sie nur im überwiegenden Ausmaß für Zwecke der Militärluftfahrt genutzt werden. Hintergrund dafür ist die Diskussion über eine zivile Öffnung des Militärflughafens Zeltwegs für Charterflüge.
Auch dieser Punkt widerspricht nach Überzeugung Krainers der EU-Richtlinie, zumal internationale Flughäfen der Zivilluftfahrt in jedem Fall einem UVP-Verfahren zu unterziehen sind und alle übrigen Zivillufthäfen einer UVP im vereinfachten Verfahren.
* Bei der Ziffer 6 der geplanten Änderung handelt es sich ganz klar um eine Lex A1-Ring. So soll die Wiedererrichtung, Erweiterung und Adaption von Rennstrecken, die mindestens 20 Jahre bestehen oder Bestand gehabt haben, von der UVP-Pflicht ausgenommen werden.
Dazu Krainer: Das ist ganz eindeutig EU-Rechts-widrig, da gemäß der EU-Richtlinie 97/11/EWG im Anhang II Zif.11 lit.a in jedem Fall ein vereinfachtes UVP-Verfahren durchzuführen ist. Diese Änderung sei auch deshalb so absurd, weil die EU-Richtlinie ständige Renn- und Teststrecken für Kraftfahrzeuge der UVP-Pflicht unterwirft. Beim ÖVP-Antrag hingegen soll die Wiedererrichtung, Erweiterung und Adaption von Rennstrecken der UVP-Pflicht entzogen werden.
(Schluss) wf
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (++43-1) 53427-275
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OTS0077 2005-02-28/10:13
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